SEW-PowerSystems Pensions-Management
Die betriebliche Altersversorgung der SEW-PowerSystems GmbH
In Zusammenarbeit mit dem WWK-Pensions-Management haben wir einen Rahmen erstellen lassen, in dem unsere Belegschaft das Betriebsrentengesetz und dessen Fördermöglichkeiten nutzen kann. Eine Versorgungsordnung regelt den genauen Umgang mit dem Betriebsrentengesetz. Die Versorgungsordnung besteht aus 3 wesentlichen Elementen:
- Jede/-r Mitarbeiter/-in kann eine Entgeltumwandlung zur Betriebsrente innerhalb der Regelungen der Versorgungsordnung nutzen.
- Es steht der Durchführungsweg der WWK Direktversicherung für die Entgeltumwandlung zur Verfügung und
- dies zu besonders günstigen Konditionen. Diese ausgehandelten Konditionen geben wir komplett an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiter.
Der Leiter Personal am Standort informiert Sie individuell in persönlichen Gesprächen. Sie erhalten auf der Basis Ihrer Bezüge ein konkretes Angebot zur Betriebsrente der SEW-PowerSystems GmbH, in Form einer Direktversicherung. Sie entscheiden selbst ob, und wie viel Sie davon in Anspruch nehmen wollen.
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist wohl der bekannteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie ist verwaltungsarm und leicht in der Handhabung. Mit der Direktversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht auf Entgeltumwandlung in Anspruch zu nehmen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für Ihren Ruhestand vorzusorgen.
Wie funktioniert eine Direktversicherung?
Als Ihr Arbeitgeber erteilen wir Ihnen ein Versorgungsversprechen. Hierfür wird bei der WWK Lebensversicherung a. G. durch uns für Sie eine Direktversicherung abgeschlossen, die im Versorgungsfall die Leistungen aus dem Versorgungsversprechen erbringt. Die Beiträge werden bei der Entgeltumwandlung aus Teilen Ihres Entgelts erbracht und von uns direkt an die WWK Lebensversicherung a. G. entrichtet.
Die staatliche Förderung
Die Beiträge zu einer Direktversicherung können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung* steuer- und sozialversicherungsfrei aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere 1.800,- Euro jährlich steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig, verwendet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung wird jährlich neu errechnet. Entsprechend verändert sich die Höhe der staatlichen Förderung für eine Direktversicherung.